News-Archiv | Artikel vom 02.12.2020

Checkliste für Eltern: Strampler, Wickeltisch & Versicherungsschutz

„Ich bin schwanger“: Dieser Satz gehört sicherlich zu den schönsten im Leben und bildet den Startschuss für jede Familie. Werdende Eltern planen fortan mit viel Leidenschaft den Nestbau. Aus Büros werden Kinderzimmer und das Angebot schwedischer Einrichtungshäuser kennen sie bald auswendig. Schließlich soll alles perfekt sein, wenn es dann soweit ist.

Bis zur Geburt können Eltern hinter viele wichtige Erledigungen bereits einen Haken machen. Denn die Zeit wird immer kostbarer. So zum Beispiel die Elternzeit. Bis zu 36 Monate kann Mann oder Frau die Arbeit ruhen lassen und sich stattdessen voll ums Kind kümmern. Die wichtigsten Fragen, die Sie bereits vorher klären können:

Wer darf Elternzeit beantragen?
Jeder Arbeitnehmer hat das gesetzlich verbriefte Recht, in Elternzeit zu gehen. Ob Mutter oder Vater, ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Mini-Job ist für den Rechtsanspruch auf Elternzeit vollkommen egal. Zu beachten gilt es lediglich die folgenden Punkte:

  • Das Kind muss mit der in Elternzeit gehenden Person zusammenwohnen.
  • Das Kind muss von der in Elternzeit gehenden Person selbst betreut werden, darf folglich nicht in Vollzeit in die Kita gegeben werden.
  • Die in Elternzeit gehende Person darf in dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten.
  • Maximal können Eltern drei Jahre Elternzeit beantragen; aufgeteilt werden kann diese in bis zu drei Zeitabschnitte.
  • Elternzeit kann für Kinder bis zum achten Lebensjahr beantragt werden.

Wann muss Elternzeit beantragt werden?
Wer bei seinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt, muss dies mindestens sieben Wochen vor Antritt erledigen. Bei Frauen wird der sechswöchige Mutterschutz bei der Beantragung der Elternzeit mitberechnet.

Was passiert mit der Kranken­ver­si­che­rung während der Elternzeit?
Ob auch in der Elternzeit Beiträge für die Kranken­ver­si­che­rung zu zahlen sind, hängt davon ab, wie Sie versichert sind.

  • Gesetzlich versichert
    Sie müssen keine Beiträge zahlen.
  • Gesetzlich versichert, Teilzeitjob während Elternzeit
    Beitragsfreiheit gilt nur Elterngeld, für Teilzeitstelle müssen Beiträge gezahlt werden.
  • Freiwillig gesetzlich versichert
    Sie müssen Beiträge zahlen.
  • Privat versichert
    Sie müssen Beiträge zahlen.

Zwar müssen Menschen mit privater Kranken­ver­si­che­rung auch in der Elternzeit weiter die Beiträge für die Kranken­ver­si­che­rung zahlen, zumal der Beitragszuschuss des Arbeitgebers in dieser Zeit entfällt, dafür fällt aber in der Regel ihr Krankengeld höher aus. Einige private Versicherer bieten spezielle Tarife an, die eine beitragsfreie Zeit von sechs bis zwölf Monaten umfassen.

Versicherungsschutz überprüfen
Neben der Kranken­ver­si­che­rung lohnt es sich für Eltern, auch den übrigen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung zu unterziehen: Denn mit dem eigenen Kind steigt die Verantwortung merklich. Einkommensabsicherung, Unfall- und Gesundheitsvorsorge spielen auf einmal eine ganz andere Rolle als noch zu kinderlosen Zeiten.
 




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